1. Vertrag

1.1. Der Bestellvorgang durch den Kunden stellt lediglich ein Angebot auf Abschluss eines Vertragsverhältnisses dar. Das Vertragsverhältnis mit der FEDCON GmbH wird erst durch Zusendung einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter begründet.

1.2 Eintrittskarten (Tickets) sind auf den Besteller personalisiert. Eine Stornierung oder Rückgabe der Eintrittskarte ist nicht möglich. Der Teilnehmer ist berechtigt seine Eintrittskarte an Dritte zu übertragen, die Übertragung ist nur wirksam, wenn sie durch den Veranstalter vorgenommen wurde. Für jede Übertragung wird eine Umschreibegebühr in Höhe von Euro 25,– fällig. Hat der Käufer neben der Eintrittskarte weitere Pakete wie Hotelzimmer und / oder Essenspaket und/oder Autogrammgutscheine erworben, ist die Übertragung nur möglich, wenn alle erworbenen Pakete an dieselbe Person übertragen werden.

1.3. Ein Zimmerpartner für Hotelzimmer wird vom Veranstalter zugewiesen, wenn beide Personen die identische Zeit und Anzahl an Tagen im Hotel gebucht haben. Sollte eine Person eine zusätzliche (abweichende) Übernachtungszeit buchen, wird für diese zusätzliche Zeit ein Einzelzimmerzuschlag fällig. Eine Stornierung der gebuchten Hotelzimmer über die FEDCON GmbH ist bis 16 Wochen vor der Convention kostenlos möglich. Bei Stornierungen zwischen der sechzehnten Woche und der achten Woche vor Veranstaltung wird eine Stornierungspauschale von 50,– Euro pro Person fällig. Bei Stornierungen zwischen der achten und der letzten Woche vor Veranstaltung sind 90% des Bruttopreises fällig, innerhalb der Veranstaltungswoche ist eine Stornierung nicht mehr möglich, somit sind 100% des Bruttobetrages fällig. Änderungen und Stornierungen sind ausschließlich und schriftlich an die FEDCON GmbH zu richten.

 

2. Veranstaltung

2.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vor. Programmabläufe, die im Vorfeld der Veranstaltung angekündigt werden, sind unverbindlich. Der Veranstalter kann den Programmablauf jederzeit auch kurzfristig ändern, ohne dass sich hieraus Ansprüche für den Besucher ergeben.

2.2. Der Veranstalter garantiert nicht für das Erscheinen eines bestimmten Gaststars. Die Verträge mit angekündigten Schauspielern können durch den Schauspieler jederzeit gekündigt werden, ohne dass der Veranstalter hierauf Einfluss nehmen kann. Für den Fall des Fernbleibens eines angekündigten Gaststars sorgt der Veranstalter nach Möglichkeit für Ersatz, eine Verpflichtung des Veranstalters hierzu besteht nicht.

2.3. Manche Veranstaltungen sowie Vorträge von Gaststars finden in englischer Sprache statt. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, für diese Vorträge deutsche Übersetzungen zu liefern.

2.4. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass er während der Veranstaltung gefilmt und fotografiert werden kann und diese Aufnahmen sowohl im öffentlichen Fernsehen als auch im Rahmen privat produzierter Filme bzw. Print- und Online-Berichten verwendet werden können.

2.5. Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenden Gründen gezwungen, das Event oder Teile davon vorübergehend oder auf Dauer zu räumen, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern, so können hieraus keine Rechte, insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Veranstalter hergeleitet werden.

 

3. Sicherheit

3.1. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist immer Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, während der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen.

3.2. Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Dies schließt auch Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind. Teile eines Kostüms, die geeignet sind andere Personen zu verletzen, sind beim Einlass dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.

3.3. Werbung jeglicher Art auf der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.

 

4. Haftung

4.1. Der Veranstalter haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Außer in den vorgenannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

4.2. Der Veranstalter erstattet für verlorengegangene Gutscheine keinen Ersatz.

 

5. Audiovisuelle Aufzeichnungen

5.1. Audiovisuelle Aufzeichnungen im Sinne dieser AGB sind während der Veranstaltung angefertigte Ton- und Bildaufnahmen, die auf geeigneten Bild- und Tonträgern wieder abgespielt und/oder vervielfältigt werden können. Fotos gelten nicht als audiovisuelle Aufzeichnungen.

5.2. Das Anfertigen audiovisueller Aufzeichnungen in den Vortragsräumen der Veranstaltung ist grundsätzlich verboten. Bei Verstoß gegen dieses Verbot erfolgt der Verweis von der Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

5.3. Die Verwendung audiovisueller Aufzeichnungen zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig.

 

6. Sonstiges

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ungültige Bestimmungen gelten als ersetzt durch gültige Regelungen, die wirtschaftlich der jeweils ungültigen Bestimmung am nächsten kommen.

 

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 08/2022